Weitere Entscheidung unten: OLG Schleswig, 29.03.2010

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 01.06.2010 - II-2 UF 109/05   

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https://dejure.org/2010,9530
OLG Hamm, 01.06.2010 - II-2 UF 109/05 (https://dejure.org/2010,9530)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01.06.2010 - II-2 UF 109/05 (https://dejure.org/2010,9530)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01. Juni 2010 - II-2 UF 109/05 (https://dejure.org/2010,9530)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2010, 1987
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.02.2008 - XII ZB 180/05

    Beurteilung der Dynamik eines Versorgungsanrechts

    Auszug aus OLG Hamm, 01.06.2010 - 2 UF 109/05
    In der Begründung seiner Entscheidung vom 6.2.2008 (veröffentlicht in FamRZ 2008, 862 ff.) hat der Bundesgerichtshof ausgeführt, dass nach dem Wechsel der Rechtsform der Beschwerdeführerin zum 1.1.2006 die Durchführung des analogen Quasisplitting nicht mehr in Betracht komme.

    Verbleiben danach erhebliche Unsicherheitsfaktoren, die es nicht ausschließen, dass die Versorgungsleistungen künftig auf längere Sicht nicht entsprechend der Entwicklung der Vergleichsanrechte in der gesetzlichen Rentenversicherung und der Beamtenversorgung ansteigen, ist die Annahme einer Volldynamik nicht gerechtfertigt (vgl. BGH FamRZ 2008, 862, 864 f.).

  • BGH, 07.07.2004 - XII ZB 277/03

    Bewertung von Anwartschaften in der Zusatzversorgung des Bundes und der Länder

    Auszug aus OLG Hamm, 01.06.2010 - 2 UF 109/05
    Zur Begründung hat er - unter Berufung auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH FamRZ 2004, 1474, 1475) - ausgeführt, dass eine Volldynamik dann in Betracht komme, wenn der durchschnittliche Zuwachs der Renten im Leistungsstadium nicht mehr als einen Prozentpunkt hinter der Dynamik der gesetzlichen Renten und der beamtenrechtlichen Anrechte zurückbleibe.

    Um den volldynamischen Charakter zu bejahen, genügt es, dass der Zuwachs mit demjenigen in einer der beiden vom Gesetz als volldynamisch anerkannten Versorgungen Schritt hält (vgl. BGH FamRZ 2004, 1474, 1475).

  • OLG Hamm, 30.08.2005 - 2 UF 109/05

    Versorgungsausgleich: Bei der Rentenanwartschaft der Pensionskasse Deutscher

    Auszug aus OLG Hamm, 01.06.2010 - 2 UF 109/05
    Der Senat hat die Beschwerde der E mit - nicht rechtskräftigem - Beschluss vom 30.8.2005 (veröffentlicht in OLGR Hamm 2007, 111 ff.) zurückgewiesen.
  • BGH, 29.09.1993 - XII ZB 31/90

    Ausgleich privater betrieblicher Altersversorgung im Falle "mehrstufiger

    Auszug aus OLG Hamm, 01.06.2010 - 2 UF 109/05
    Damit kommt es auf die Frage, ob die Umrechnung vorrangig aus dem Deckungskapital zu erfolgen hat, wenn dem Versorgungsanrecht ein Deckungskapital zugrunde liegt und eine Umrechnung auf dieser Grundlage möglich wäre (vgl. BGH FamRZ 1994, 23, 24), nicht an.
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 29.03.2010 - 10 UF 151/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,31657
OLG Schleswig, 29.03.2010 - 10 UF 151/09 (https://dejure.org/2010,31657)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 29.03.2010 - 10 UF 151/09 (https://dejure.org/2010,31657)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 29. März 2010 - 10 UF 151/09 (https://dejure.org/2010,31657)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Grundlagen zur Ermittlung der ehezeitbezogenen Versorgungsanwartschaft eines Berufssoldaten; Berücksichtigung der besonderen Altersgrenzen nach Neuordnung des Dienstrechts

  • rechtsportal.de

    Ermittlung der ehezeitbezogenen Versorgungsanwartschaft eines Berufssoldaten; Berücksichtigung der besonderen Altersgrenzen nach Neuordnung des Dienstrechts

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2010, 1987
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Celle, 23.06.2009 - 17 UF 73/09

    Ermittlung der ruhegehaltsfähigen Gesamtzeit eines Berufssoldaten

    Auszug aus OLG Schleswig, 29.03.2010 - 10 UF 151/09
    Für die Ermittlung der ehezeitbezogenen Versorgungsanwartschaft eines Berufssoldaten sind auch nach der Neufassung des § 45 SG durch das Dienstrechtsneuordnungsgesetz generell die besonderen Altersgrenzen zugrunde zu legen (im Anschluss an OLG Celle, FamRZ 2010, 37 ).

    Der Senat ist mit dem OLG Celle (FamRZ 2010, 37 ) der Auffassung, dass für bestimmte Gruppen von Soldaten die besonderen Altersgrenzen bei der Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeit zu beachten sind (BGH FamRZ 2009, 303 ).

  • BGH, 05.11.2008 - XII ZB 53/06

    Ein mitgeteilter, anhand von unwirksamen Regelungen ermittelter Wert einer

    Auszug aus OLG Schleswig, 29.03.2010 - 10 UF 151/09
    Der Senat ist mit dem OLG Celle (FamRZ 2010, 37 ) der Auffassung, dass für bestimmte Gruppen von Soldaten die besonderen Altersgrenzen bei der Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeit zu beachten sind (BGH FamRZ 2009, 303 ).
  • BGH, 12.09.2012 - XII ZB 225/12

    Versorgungsausgleichsverfahren: Zurückweisung der vom Beschwerdegericht

    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 25. Januar 2012 in Übereinstimmung mit der ganz überwiegenden Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Celle FamRZ 2010, 37 f.; OLG Stuttgart FamRZ 2010, 734 f.; OLG Schleswig FamRZ 2010, 1987; OLG Koblenz Beschluss vom 27. Mai 2010 - 13 UF 247/10 - juris) und in der Literatur (Borth, Versorgungsausgleich 6. Aufl. Rn. 249; Wick, Der neue Versorgungsausgleich in der Praxis Rn. 86; jurisPK-BGB/Bregger 5. Aufl. § 44 VersAusglG Rn. 11.2) erkannt, dass auch der durch das Dienstrechtsneuordnungsgesetz eingefügte § 45 Abs. 4 SG, wonach das durchschnittliche Zurruhesetzungsalter aller Berufssoldaten ab dem Jahre 2024 mindestens zwei Jahre über dem Zurruhesetzungsalter nach dem Stand vom 1. Januar 2007 zu liegen habe, derzeit keine andere Beurteilung gebietet (vgl. Senatsbeschluss vom 25. Januar 2012 - XII ZB 371/11 - FamRZ 2012, 944 Rn. 18).
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